Wahlleiter: Teilwiederholung von Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar stattfinden.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag soll die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin am 11. Februar stattfinden. Das kündigte Landeswahlleiter Stephan Bröchler in Karlsruhe an. Es seien schon viele Planungen in Angriff genommen worden, die nun umgesetzt werden könnten.

Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die Bundestagswahl von 2021 wegen zahlreicher Pannen in etwas mehr als einem Fünftel der Berliner Wahlbezirke wiederholt werden muss. Dabei sollen sowohl Erst- als auch Zweitstimmen neu abgegeben werden. Das Gericht ging damit leicht über den Beschluss des Bundestags hinaus, der schon vor einem Jahr eine Teilwiederholung beschlossen hatte.
© AFP

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