Im Streit zwischen Bund und Ländern über Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz hat der Vermittlungsausschuss einen Einigungsvorschlag beschlossen. Demnach sollen Videoverhandlungen nur möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen, wie der Ausschuss am Mittwochabend mitteilte.
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter dem Einigungsvorschlag zufolge die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. Ordnet der Richter die Videoverhandlung an, „kann ein Verfahrensbeteiligter hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen“, heißt es in dem vom Ausschuss verabschiedeten Text.
Mit dem sogenannten Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik soll es einfacher werden, mündliche Verhandlungen online zu führen. Dies soll bei Zivilprozessen, aber auch vor Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten künftig leichter möglich sein.
Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss soll das Gesetz nun schnell beschlossen werden: Sowohl Bundestag als auch Bundesrat sollen sich den Angaben zufolge voraussichtlich noch in dieser Woche damit befassen.
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