Bei einer für Samstag angekündigten Demonstration vor der russischen Botschaft in Berlin dürfen keine Bilder auf das Botschaftsgebäude projiziert werden. Nach internationalem Recht müsse Deutschland „die Würde der diplomatischen Mission“ respektieren und schützen, erklärte das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Dienstag in einem Eilbeschluss. (Az. 1 L 57/24)
Die Veranstalter hatten für den kommenden Samstag eine Demonstration „Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine – zwei Jahre seit dem Beginn der Vollinvasion“ vor der russischen Botschaft angemeldet. Dabei wollten sie Bilder auf Teile des Botschaftsgebäudes projizieren. Die Polizei genehmigte die Kundgebung, untersagte aber die Projektion der Bilder.
Die Entscheidung erging zu Recht, wie im Eilverfahren nun das Verwaltungsgericht Berlin entschied. Nach internationalem Recht müsse Deutschland die Würde ausländischer Botschaften schützen. Der „Friede der Mission“ müsse gewahrt bleiben.
Das bedeute zwar nicht, dass Kritik von der Botschaft fernzuhalten sei. Das Anstrahlen der Botschaft mit Bildern und Videos berge aber die Gefahr, dass so bekundete Meinungen unzutreffend der Botschaft zugeschrieben würden.
Das verletze die Würde der Mission. Dieser Grundsatz sei „unverzichtbar für das friedliche Zusammenleben der Staaten“ und sei daher auch für Deutschland von grundlegendem Interesse, betonten die Berliner Richter.
Dahinter müsse die Meinungsfreiheit zurückstehen. Die Bilder könnten aber gegebenenfalls auf einer Leinwand auf der Straße gezeigt werden. Die Veranstalter können hiergegen noch Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in Berlin einlegen.
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