Umweltminister wollen Klimaschutzfinanzierung in Grundgesetz verankern lassen

Angesichts mehrerer Hochwasser in den vergangenen Wochen und Monaten möchte die Umweltministerkonferenz die Finanzierung des Klimaschutzes als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufnehmen lassen.

Angesichts der Hochwasser in den vergangenen Wochen und Monaten will die Umweltministerkonferenz (UMK) die Finanzierung des Klimaschutzes als Gemeinschaftsaufgabe ins Grundgesetz aufnehmen lassen. Das Gremium wolle die Möglichkeit dazu prüfen lassen, sagte die UMK-Vorsitzende Katrin Eder (Grüne) am Freitag nach dem Ministertreffen im rheinland-pfälzischen Bad Dürkheim. Die gemeinsame Finanzierung solle vor allem die Kommunen unterstützen.

“Wir sind alle in der Verantwortung vorzusorgen und Klimaschutz zu betreiben”, fügte die rheinland-pfälzische Umweltministerin hinzu. Die Minister forderten vom Bund eine ausreichende und zuverlässige Finanzierung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen wie Hochwasserschutz.

Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium, Stefan Tidow (Grüne), forderte eine gesetzliche Stärkung des Hochwasserschutzes. “Mein Eindruck ist, dass in allen Ländern der Hochwasserschutz Priorität hat”, sagte er.

Vorhaben dauerten allerdings oft länger und müssten beschleunigt werden. Es sei wichtig, rechtlich voranzukommen, sagte Tidow. In einem weiteren Beschluss forderte das Gremium vom Bund die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden.
© AFP

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