Städtetag: „Flickenteppich“ bei Bezahlkarte für Asylbewerber verhindern

Nach dem Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber hat der Deutsche Städtetag an die Bundesländer appelliert, dafür gemeinsame Regelungen zu finden.

Nach dem Kabinettsbeschluss zur Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber hat der Deutsche Städtetag an die Bundesländer appelliert, dafür gemeinsame Regelungen zu finden. Andernfalls drohe ein „Flickenteppich“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Helmut Dedy, den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Samstag.

Er lobte, dass die „Ampelkoalition an dieser Stelle bundesrechtlich Klarheit“ geschaffen habe. „Trotzdem sind fast alle weiteren Detailfragen zur Bezahlkarte immer noch offen“, sagte Dedy. Die Länder müssten jetzt sicherstellen, „dass die Bezahlkarte in allen ihren Kommunen verpflichtend eingeführt wird. Und zwar unter möglichst gleichen Rahmenbedingungen“, forderte der Städtetag-Chef.

Unklar sei etwa, ob die Karte für neu ankommende Asylbewerber oder auch für länger hier lebende Geflüchtete gelten solle, sagte Dedy. Zudem müssten die Landesregierungen miteinander klären, bis zu welchem Betrag bar abgehoben werden könne und ob die Karte auch im Einzelhandel gelte.

Die Bundesregierung hatte am Freitag den Gesetzentwurf für eine bundesweite Regelung zur Bezahlkarte für Asylsuchende beschlossen. Über den Gesetzentwurf soll nun weiter im Bundestag beraten werden. Geplant ist, dass die Bezahlkarte explizit als eine Option ins Asylbewerberleistungsgesetz aufgenommen wird – neben den bereits bestehenden Möglichkeiten von Geld- oder Sachleistungen.

Die Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums sieht nach Angaben aus Koalitionskreisen vor, dass den Bundesländern überlassen wird, ob sie das neue Instrument nutzen wollen oder aber Geld- oder Sachleistungen bevorzugen. Auch die konkrete Ausgestaltung der Karte soll den Ländern obliegen – etwa ob und wie viel Bargeld Asylsuchende von der Karte abheben können.
© AFP

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