Senegal als sicherer Herkunftsstaat – Berliner Gericht befragt europäische Richter

Der westafrikanische Senegal ist in Deutschland als sicherer Herkunftsstaat eingestuft - dazu hat das Berliner Verwaltungsgericht dem EuGH Fragen gestellt.

Es will nach Angaben vom Mittwoch wissen, ob landesweite Sicherheit für alle Bevölkerungsgruppen Voraussetzung für die Einstufung ist. Das Verwaltungsgericht muss über die Asylklage eines 26 Jahre alten Senegalesen entscheiden.

Wenn ein nationales Gericht in der Europäischen Union unsicher ist, wie EU-Recht auszulegen ist, kann es die Frage dem EuGH vorlegen. Dieser entscheidet dann nicht im konkreten Fall, sondern nur über die Auslegung. Den konkreten Fall entscheidet dann wiederum das nationale Gericht, es ist dabei an die Auslegung des EuGH gebunden.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies nun auf verschiedene Probleme hin, die es im Senegal sieht. So sei etwa ein Viertel der Mädchen und Frauen zwischen 15 und 49 Jahren Opfer von Genitalverstümmelung. Trotz Verbots sei auf dem Land die zwangsweise Verheiratung auch von Minderjährigen verbreitet.

Zehntausende Kinder würden in Koranschulen geschickt, wo sie oft auf der Straße betteln müssten. Homosexuelle Handlungen seien strafbar, queere Menschen würden diskriminiert. Außerdem gebe es wegen willkürlicher Verhaftungen und längerer Inhaftierungen Anlass zur Sorge.

Da der Senegal als sicherer Herkunftsstaat eingestuft ist, wird in Asylverfahren erst einmal davon ausgegangen, dass es dort keine Verfolgung und keine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Asylbewerber müssen nachweisen, dass ihnen trotzdem Verfolgung droht.

In manchen anderen EU-Staaten sei der Senegal nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat eingestuft, führte das Verwaltungsgericht aus. Es bat den EuGH um Klärung. Dabei will es auch wissen, wie eine Bevölkerungsgruppe definiert wird und unter welchen Voraussetzungen sie als sicher anzusehen ist. Wann der EuGH die Fragen beantwortet, ist noch unklar.
© AFP

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