Scholz bekräftigt Zahlungen an Bahn und Autobahngesellschaft in Etat 2025

Bundeskanzler Olaf Scholz sieht rechtliche Zweifel an den Haushaltsplänen zur finanziellen Stärkung von Bahn und Autobahngesellschaft ausgeräumt.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sieht Zweifel an den Haushaltsplänen zur finanziellen Stärkung von Bahn und Autobahngesellschaft durch ein vorliegendes Rechtsgutachten ausgeräumt. „Klares Ergebnis des juristischen Gutachtens: Das geht“, sagte Scholz am Dienstag dem Portal Zeit Online. Dies sei „eine gute Nachricht für die deutsche Infrastruktur, in die viel zu lange viel zu wenig investiert worden ist“.

Bei den Äußerungen von Scholz geht es um das Vorhaben der Regierung, statt Zuschüsse Darlehen an die Deutsche Bahn und die Autobahn GmbH zu vergeben. Dies war im Auftrag des Finanzressorts von Christian Lindner (FDP) rechtlich geprüft worden. Während der Bielefelder Rechtswissenschaftler Johannes Hellermann keine grundlegenden Probleme sieht, äußerte sich der Wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums skeptisch.

Aus dem Finanzministerium hieß es anschließend, ein mögliches Darlehen an die Autobahn GmbH sei problematisch, weil das bundeseigene Unternehmen über keine eigenen Einnahmen und damit keine Möglichkeiten zur Rückzahlung eines Kredits verfüge. Auch bei der Deutschen Bahn sei dies wegen der angespannten Finanzlage des Unternehmens schwierig. Sie solle daher statt durch ein Darlehen durch eine Erhöhung ihres Eigenkapitals um 3,6 Milliarden Euro gestärkt werden.

Scholz äußerte sich zu solchen Detailfragen in dem von Zeit Online verbreiteten Bericht nicht. „Die Bundesregierung wird nun vertraulich die nächsten Schritte beraten“, sagte er lediglich. „Es bleibt ein Mysterium, wie das eigentlich klare Votum des juristischen Gutachtens vorübergehend grundfalsch aufgefasst werden konnte“, widersprach er zudem Interpretationen, die Mittelvergabe an Bahn und Autobahn GmbH sei grundsätzlich verworfen worden.

Am Fortbestehen der Haushaltslücke, über deren Schließung die Koalition derzeit streitet, ändert dies allerdings nichts. Als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft wurde die Verwendung von Resten aus eigentlich für die Gaspreisbremse vorgesehenen Mitteln der Förderbank KfW für andere Zwecke. Lindner spricht daher von einer Lücke von noch rund fünf Milliarden Euro, die durch zusätzliche Sparmaßnahmen geschlossen werden müsse.
© AFP

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