Regierung will Schwangere vor Belästigungen von Abtreibungsgegnern schützen

Die Bundesregierung will schwangere Frauen vor Belästigungen von Abtreibungsgegnerinnen und -gegnern schützen.

Die Bundesregierung will schwangere Frauen vor Belästigungen durch Abtreibungsgegnerinnen und -gegner schützen. Diesen droht bei sogenannter Gehsteigbelästigung künftig ein Bußgeld von bis 5000 Euro. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) wurde am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen und muss nun im Bundestag beraten werden. Die Ampel-Koalition reagiert damit auf zunehmende Protestaktionen vor Arztpraxen und Beratungsstellen. Solche Belästigungen seien „nicht hinnehmbar“, erklärte die Ministerin.

Die Teilnehmenden solcher Aktionen wollen schwangere Frauen unter Druck setzen, die Rat suchen oder eine Abtreibung vornehmen lassen. Bislang ist dies durch das Demonstrationsrecht gedeckt. Künftig sollen Gehsteigbelästigungen jedoch als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, bei Verstößen könnte dann ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro verhängt werden.

Verschiedene Grundrechte hätten gegeneinander abgewogen werden müssen, betonte Paus – die Rechte ratsuchender Frauen einerseits und das Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Dritter. Diese Abwägung sei mit dem vorgestellten Entwurf gelungen. „Hier hat Meinungsfreiheit ihre Grenzen – auch im Sinne des Schutzes des werdenden Lebens, der durch die ergebnisoffene Schwangerschaftskonfliktberatung gewährleistet wird.“

Vorgesehen ist nun eine Regelung, wonach ein ungehinderter Zugang zu Beratungsstellen oder Praxen gewährleistet sein muss. Zudem sollen Frauen, die solche Einrichtungen aufsuchen, in Hör- und Sichtweise nicht angesprochen oder bedrängt werden dürfen. Ebenfalls geschützt werden soll das Personal von Beratungsstellen und Praxen: Auch hier könnte bei Belästigungen künftig ein Bußgeld drohen.

Die Grünen-Politikerin sieht in der Gesetzesänderung eine Stärkung der Recht von Schwangeren und „einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau“. Es sei wichtig, dass schwangere Frauen „in diesen so schwierigen Situationen eine gute Beratung bekommen und nicht konfrontiert werden mit Hass und Hetze“, hatte Paus dazu am Morgen im ZDF gesagt.

Die Parlamentsgeschäftsführerin der SPD im Bundestag, Katja Mast, bezeichnete den Kabinettsbeschluss als „ein klares Stopp-Signal an alle fundamentalen Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner“. Es sei höchste Zeit, dass solchen massiven Einschüchterungsversuchen ein Ende bereitet werde, sagte sie den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. „Das ist abstoßend, wie da vorgegangen wird.“ Mast stellte eine zügige Beratung im Bundestag in Aussicht.

Dass Frauen in einer schwierigen Lebenssituation vor Beratungsstellen und Arztpraxen behelligt und beleidigt werden, sei „unerträglich“, ergänzte die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge. „Die Meinungsfreiheit beinhaltet nicht das Recht, andere körperlich zu bedrängen oder psychisch übergriffig zu werden.“

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes begrüßte den Schritt ebenfalls, forderte auf X aber ein generelles Streichen des Abtreibungsparagrafen 218. Dies wäre „noch besser“, erklärte die Organisation. Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz immer noch verboten, er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei – unter anderem, wenn er nach einer Beratung durch einen Arzt erfolgt.
© AFP

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