Regierung nimmt Kürzungspläne für Landwirte teilweise zurück

Angesichts massiver Proteste der Landwirte nimmt die Bundesregierung einen Teil ihrer Kürzungspläne im Agrarbereich für den Haushalt 2024 zurück.

Angesichts massiver Proteste der Landwirte nimmt die Bundesregierung einen Teil ihrer Kürzungspläne im Agrarbereich für den Haushalt 2024 zurück. Die Begünstigung bei der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft bleibe anders als geplant erhalten, teilte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Donnerstag mit. Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel soll demnach zudem erst bis 2026 vollständig erfolgen, im laufenden Jahr soll diese zunächst nur um 40 Prozent gekürzt werden.

Die Ampel-Regierung hatte im Dezember als Folge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts milliardenschwere Kürzungen im Etat für 2024 verkündet. Sie trafen zu einem Teil die Landwirte, die darauf Großproteste starteten und weitere Kundgebungen angekündigt haben.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) einigten sich nun auch auf weitere Änderungen am ursprünglichen Haushaltskompromiss, wie Hebestreit mitteilte. Demnach wird die geplante Umstellung bei der EU-Plastikabgabe auf den 1. Januar 2025 verschoben. Sie wird bisher aus dem Haushalt beglichen und sollten eigentlich noch dieses Jahr von den Herstellern und dem Handel – und damit letztlich von den Verbrauchern – gezahlt werden.

Als Beitrag „zur Deckung des zusätzlichen Investitionsbedarfs bei der Deutschen Bahn“ soll diese nach der Vereinbarung der Ampel-Spitzenvertreter bis 2029 „mit Eigenkapitalerhöhungen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Euro gestärkt werden“, erklärte Hebestreit weiter. In den Jahren 2024 und 2025 sind demnach „jeweils Eigenkapitalerhöhungen von 5,5 Milliarden Euro vorgesehen“. Dazu sollten auch Beteiligungserlöse eingesetzt werden.

Die am Donnerstag verkündeten Änderungen verringern den Angaben zufolge das bisher vorgesehene Entlastungsvolumen um 2,5 Milliarden Euro, erklärte Hebestreit weiter. Im Gegenzug sollen demnach Einnahmen aus der Wind-Offshore-Ausschreibung im Jahr 2023 nun im Umfang von 780 Millionen Euro in den Bundeshaushalt fließen.

Zudem ist ein zusätzlicher Einsparbeitrag im Etat des Landwirtschaftsministeriums von 100 Millionen Euro vorgesehen. Der Rest soll durch Spielräume ausgeglichen werden, die sich demnach aus aktualisierten Wirtschafts- und Haushaltsdaten im Etat ergeben haben.

Die Bundesregierung strebt den Angaben zufolge an, den Haushalt 2024 noch im Januar im Bundestag zu beschließen. Der Bundesrat könnte demnach in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 „das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen“. Bis dahin gilt eine vorläufige Haushaltsführung.
© AFP

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