Regierung: Forderung nach Aufnahmestopp für Syrer nicht verfassungsgemäß

Die Bundesregierung hält Forderungen nach einem generellen Aufnahmestopp für Geflüchtete aus Syrien und Afghanistan für nicht verfassungsgemäß.

„Das würde gegen das Grundgesetz und mutmaßlich auch gegen EU-Menschenrechtsverordnungen verstoßen“, sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Montag in Berlin. Er bezog sich dabei auf Forderungen von CDU-Chef Friedrich Merz, ohne diese allerdings ausdrücklich zu bewerten.

„Regierungen sind nie gut beraten, Verfassungsbruch zu begehen“, sagte Hebestreit dazu weiter. Er betonte die Bedeutung des individuellen Asylrechts als „eine der zentralen Errungenschaften des deutschen Grundgesetzes“. Daran wolle „niemand“ ernsthaft herangehen. Auf jeden Fall erkenne er „keine Bestrebungen von denjenigen, die die Regierung tragen, an diesem Grundgesetz-Artikel etwas zu ändern“.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Oppositionsführer Merz wollen einem Medienbericht zufolge bei einem Treffen am Dienstag über den Kurs in der Migrationspolitik sprechen. Das für den Morgen angesetzte Treffen im Kanzleramt sei seit längerem anberaumt gewesen, berichtete das „Handelsblatt“ unter Berufung auf CDU-Kreise. Nun aber werde es vor allem um Konsequenzen aus dem Anschlag von Solingen und einen Kurswechsel in der Migrationspolitik gehen.

Am Sonntag hatte Merz den Kanzler in einem offenen Brief zu einer Kehrtwende in der Migrationspolitik aufgefordert. Unter anderem sprach sich Merz darin für einen Aufnahmestopp für Menschen aus Syrien und Afghanistan aus.

„Herr Bundeskanzler, wir sehen uns ohnehin in dieser Woche“, schrieb er. „Ich fordere Sie auf, mit uns zusammen schnell und ohne weitere Verzögerungen Entscheidungen zu treffen, die konsequent darauf ausgerichtet sind, weitere Terroranschläge wie den vom letzten Freitag in unserem Land zu verhindern“.,Hebestreit wollte sich auf Nachfragen zu dem offenbar geplanten Treffen nicht äußern. Er verwies auf die Vertraulichkeit solcher Gespräche, auch wenn immer wieder „die Transparenz auf der Gegenseite deutlich größer ist“.

Auf jeden Fall sei aber Scholz grundsätzlich gesprächsbereit, sagte der Regierungssprecher. Es müsse aber „vernünftig und zielführend sein, was man miteinander vereinbaren kann“. So müsse es Vorschläge geben, „die nicht gegen das Grundgesetz verstoßen oder die UN-Menschenrechtscharta“. Diese müsse „eine Regierung immer berücksichtigen in ihrem Handeln“.

Hebestreit betonte, es sei natürlich das gute Recht des Oppositionsführers, Forderungen aufzustellen. Die Bundesregierung habe nach Gesprächen mit den Bundesländern, darunter auch den unionsregierten Ländern bereits im Frühjahr „massive Veränderungen vorgenommen, um rechtliche Hürden für Abschiebungen aus dem Weg zu räumen“. Im Fall des Messerangriffs von Solingen sei es allerdings offensichtlich eher um die Umsetzung bereits geltenden Rechts gegangen.

Am Freitagabend waren bei der Messerattacke während eines Stadtfestes drei Menschen getötet und acht weitere verletzt worden. Der mutmaßliche Täter, ein 26-jähriger Syrer, stellte sich am Samstag und wurde festgenommen. Der Generalbundesanwalt ermittelt wegen Terrorverdachts.

Am Samstag hatte die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) die Tat bereits für sich reklarmiert. Am Sonntagabend verbreitete der IS dann ein angebliches Bekennervideo, das den Täter zeigen soll. Es zeigt einen vermummten Mann, der eine Stichwaffe in der Hand hält.

Der Mann beschuldigt „Kreuzritter“, in Bosnien, Palästina, Syrien, Libanon und im Irak „Massaker“ begangen zu haben. „So Gott will, werde ich euch in Stücke schneiden“, heißt es weiter. In einem anderen Videoausschnitt, sagt der Mann, der nun nun mit verpixeltem Gesicht gezeigt wird: „Es sind nur noch wenige Augenblicke (…) Bitte betet für mich.“

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) mahnte bei der Bewertung des Videos zur Vorsicht. Die Auswertung sei „sehr kompliziert“, sagte er.
© AFP

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