Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will lesbische Mütter rechtlich gleichstellen. Dies geht aus zwei Eckpunktepapieren seines Ministeriums hervor, über welche die „taz“ am Freitag berichtete. Das eine Papier umfasst eine Reform des Abstammungsrechts, also die Frage, wer die rechtlichen Eltern eines Kindes sind. Das zweite beschreibt eine Reform des Umgangs-, Sorge- und Adoptionsrechts. Beide Dokumente sollen kommende Woche veröffentlicht werden.
Das Ampel-Koalition hatte in ihrem Koalitionsvertrag eine große Familienrechtsreform angekündigt. Sie soll der Vielfalt der heutigen Familienformen Rechnung tragen und unter anderem unverheirateten oder queeren Paaren und Patchworkfamilien zu Gute kommen. Die Inhalte der Eckpunktepapiere entsprechen laut „taz“ im Wesentlichen dem, was sich die Regierung vorgenommen hatte.
Einer der Kernpunkte der Abstammungs-Reform ist dem Eckpunktepapier zufolge die Gleichstellung lesbischer Mütter, wie die „taz“ weiter berichtete. Wenn ein lesbisches Ehepaar gemeinsam ein Kind bekommt, musste die Frau, die das Kind nicht ausgetragen hat, dieses nach der Geburt bislang adoptieren. Durch die Reform soll sie nun künftig automatisch Mitmutter werden. Ist ein lesbisches Paar nicht verheiratet, soll die nicht-eheliche Partnerin der Geburtsmutter das Kind demnach einfach anerkennen können.
Als zweite große Neuerung im Abstammungsrecht ist demnach die Einführung von Elternschaftsvereinbarungen geplant. Hier sollen die Beteiligten vor der Geburt des Kindes vertraglich klären, wer neben der Geburtsmutter das zweite rechtliche Elternteil sein soll. Der bisher geltende Grundsatz, dass ein Kind nur zwei rechtliche Eltern haben kann, soll aber nicht geändert werden.
Die Reform des Sorge-, Umgangs- und Adoptionsrechts sieht laut „taz“ zudem vor, Sorgerechtsfragen zu liberalisieren. So sollen künftig neben den rechtlichen Eltern bis zu zwei weitere Menschen sorgerechtliche Befugnisse bekommen können. Weiter vorgesehen sind neue Betreuungsregeln für getrennte Elternpaare und ein besserer Schutz vor häuslicher Gewalt in Umgangs- und Sorgeverfahren.
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