Der Bundesrat stimmte am Freitag in Berlin der Verordnung der Bundesregierung zu. Mit der Anhebung sollen Finanzlücken in den Pflegekassen geschlossen werden. Der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte zu zahlende Pflegebeitrag steigt damit von derzeit 3,4 Prozent auf 3,6 Prozent.
Für Menschen mit mehr als einem Kind fallen die Beitragssätze gestaffelt nach Kinderzahl geringer aus. Kinderlose zahlen einen zusätzlichen Beitrag von 0,6 Prozent alleine, also ohne Beteiligung des Arbeitgebers.
Laut Bundesgesundheitsministerium stehen der Pflegeversicherung damit jährlich 3,7 Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung. Begründet wurde die Beitragserhöhung mit einer deutlich höheren Zahl von Pflegebedürftigen. Diese sei besonders 2022 und 2023 stark angestiegen. Auch die Corona-Pandemie wirke sich weiterhin finanziell aus. Die Beitragserhöhung wird ab 1. Januar wirksam.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bekräftigte seine Forderung nach einer grundsätzlichen Reform der Pflegeversicherung, um die Finanzierung langfristig zu stabilisieren. „Pflege darf kein Armutsrisiko sein“, erklärte er. „Immer mehr Menschen werden pflegebedürftig – und die Kosten für die Betreuung steigen.“
Lauterbach hatte eigentlich noch in dieser Legislaturperiode eine große Pflegereform auf den Weg bringen wollen. Der Bruch der Ampel-Koalition und das Vorziehen der Bundestagswahl machten diesen Plan aber zunichte.
Die gesetzlichen Krankenkassen warnten vor weiteren Beitragserhöhungen, sollte es keine grundsätzliche Reform geben. Die nun beschlossene Anhebung sei lediglich ein „Notbehelf, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung vorübergehend zu sichern“, erklärte Doris Pfeiffer, die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. „Die geplante Erhöhung wird im besten Fall bis zum Jahresende 2025 reichen.“
Die Vorsitzende des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, forderte von der künftigen Bundesregierung eine „dringende“ Pflegereform. Es sei „den Versicherten nicht zu erklären, dass die Finanzierung laufend durch kurzfristige Beitragserhöhungen gewährleistet wird“.
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