Paus erläutert Gesetzentwurf gegen „Gehsteigbelästigung“

Vor Beratungen im Bundeskabinett hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus Gesetzespläne der Ampel-Regierung gegen die sogenannte Gehsteigbelästigung erläutert.

Vor Beratungen im Bundeskabinett hat Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) Gesetzespläne der Ampel-Regierung gegen die sogenannte Gehsteigbelästigung erläutert. Das Demonstrationsrecht werde gegen das Recht der Frauen auf Selbstbestimmung und auf ergebnisoffene Schwangerschaftsberatung abgewogen, sagte Paus am Mittwoch im ZDF-„Morgenmagazin“. Wo in diese Rechte der Frauen eingegriffen werde, „da schreiten wir ein“, sagte Paus.

Gehsteigbelästigungen vor Schwangerschaftsberatungsstellen sollen dem Gesetzentwurf zufolge künftig als Ordnungswidrigkeiten eingestuft werden. Die Regierung will damit verhindern, dass protestierende Abtreibungsgegnerinnen und -gegner ratsuchende, schwangere Frauen bedrängen oder belästigen und ihnen den Weg zu Arztpraxen oder Beratungsstellen versperren.

Es sei wichtig, dass schwangere Frauen „in diesen so schwierigen Situationen eine gute Beratung bekommen und nicht konfrontiert werden mit Hass und Hetze“, sagte Paus. „Deswegen wägen wir die Meinungsfreiheit und das Versammlungsrecht gegeneinander ab, aber es gibt eben unzumutbare Verhaltensweisen, die sich an diesen Orten zugetragen haben.“

Das Problem sei zwar noch klein, aber in den vergangenen Jahren gewachsen, sagte Paus weiter. Um Bußgelder rechtssicher und einheitlich zu regeln, bringe die Regierung nun das Gesetz auf den Weg. Künftig sollen Demonstranten in besonders schweren Fällen mit Bußgeldern von bis zu 5000 Euro bestraft werden können.

Der Gesetzentwurf steht am Vormittag auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts. Paus gibt zu dem Vorhaben im Anschluss ein Statement ab.
© AFP

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