Die Ausbürgerung des russisch-ukrainischen Autors und früheren Mitarbeiters eines AfD-Bundestagsabgeordneten, Wladimir Sergijenko, ist zu Recht für sofort vollziehbar erklärt worden. Schon dass er bei der Einbürgerung nur die ukrainische und nicht die russische Nationalität angegeben habe, rechtfertige das, erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Montag. Außerdem sei aufgrund von Informationen des Bundesamts für Verfassungsschutz mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass Sergijenko im russischen Auftrag zum Nachteil der Bundesrepublik handle.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte damit im Eilverfahren eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Dieses hatte erklärt, dass Sergijenko sich die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft durch arglistige Täuschung erschlichen habe. Die Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport hatte die Einbürgerung zuvor widerrufen.
Bei einer Einreise aus Russland im April 2023 sei bei Sergijenko neben einer größeren Menge Bargeld auch ein russischer Pass gefunden worden, erklärte das Oberverwaltungsgericht. Bei Abwägung seiner privaten Interessen mit dem öffentlichen Interesse überwiege das öffentliche Interesse.
Gegen die Eilentscheidung kann nicht mehr vorgegangen werden. Nach Angaben des Oberverwaltungsgerichts liegt die Klage in der Hauptsache aber noch beim Verwaltungsgericht und ist noch nicht entschieden.
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