Ein weiterer Angeklagter wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt, wie das Berliner Landgericht am Freitag mitteilte.
Das Gericht blieb am Donnerstag unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sechs beziehungsweise sechseinhalb Jahre Haft für die 30 und 38 Jahre alten Männer gefordert, für den mitangeklagten 52-Jährigen eine dreijährige Freiheitsstrafe. Die Verteidigung plädierte auf Bewährungsstrafen für alle Angeklagten.
Die Tat hatte sich im Januar 2024 ereignet. Laut Anklage waren die Beschuldigten mit dem Opfer vor einem Lokal in Streit geraten. Die Angeklagten ließen demnach erst von dem Geschädigten ab, als dieser bewusstlos am Boden lag. Er erlag kurze Zeit später im Krankenhaus seinen schweren Kopfverletzungen.
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