Weil er Coronapatienten im Krankenhaus bestahl und mit ihren Bankkarten Geld abhob, ist ein Berliner Krankenpfleger zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt und mit einem vierjährigen Berufsverbot belegt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sah es am Dienstag als erwiesen an, dass der 45-Jährige unter anderem auf der Coronastation einer Klinik im Stadtteil Zehlendorf die Taschen von Patienten nach Bargeld, Schmuck, Bankkarten oder Wohnungsschlüsseln durchsucht hatte.
Mit den Schlüsseln verschaffte er sich in mehreren Fällen Zugang zu den Wohnungen der Patienten und stahl dort ebenfalls Schmuck, Bargeld oder Bankkarten samt Geheimnummern. Später hob er Geld an verschiedenen Automaten im Berliner Stadtgebiet ab. Insgesamt entstand ein Schaden von 155.000 Euro.
Der Mann gestand die Taten während des Prozesses. Einen Großteil der Taten hatte er nach Angaben der Staatsanwaltschaft 2020 und 2021 begangen. 2023 war als Leasingkraft in zwei anderen Krankenhäusern eingesetzt und bestahl dort erneut Patienten, obwohl damals bereits gegen ihn ermittelt wurde.
Der Pfleger habe die Hilfsbedürftigkeit der Coronapatienten in seiner Obhut ausgenutzt, urteilte das Gericht. „Sie wussten, dass die Menschen an die Station gebunden waren, und konnten daher in aller Ruhe in deren Wohnungen gehen“, sagte der Richter. Das sei etwas Anderes, als jemandem im Bus die Geldbörse aus der Tasche zu klauen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten und verwies darauf, dass ihr Mandant eine Schadenswiedergutmachung von 100.000 Euro vorgelegt habe.
Der Pfleger, der gebürtig aus Berlin stammt, war vor rund einem Jahr nach Niedersachsen gezogen. Dort lebte er bis zu seiner Festnahme mit seiner Frau und seiner vierjährigen Tochter.
Seit Anfang April 2024 sitzt der Mann in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen ins Rollen brachte eine Frau, die ihn an der Tür ihrer Nachbarin gesehen und sich das Autokennzeichen gemerkt hatte.
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