Mützenich fordert Aussetzung der Schuldenbremse auch 2024

SPD-Bundestagsfraktionschef Rolf Mützenich hat die Ampel-Koalition wegen der Ukraine-Milliardenhilfen zur Aussetzung der Schuldenbremse auch im nächsten Jahr aufgefordert.

SPD-Bundestagsfraktionschef Rolf Mützenich hat die Ampel-Koalition wegen der Ukraine-Milliardenhilfen zur Aussetzung der Schuldenbremse auch im nächsten Jahr aufgefordert. Die Vereinbarung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP), die Schuldenbremse 2024 zunächst einzuhalten, provoziere jetzt innenpolitische Verteilungskonflikte, sagte Mützenich den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Donnerstag. “Wir begeben uns in die große Gefahr der gesellschaftlichen Spaltung.”

“Wir leben nicht in normalen Zeiten”, sagte Mützenich weiter. “Kriege verstoßen gegen jede Normalität. Russland führt Krieg gegen die Ukraine, nicht weit von uns weg.” Auf Deutschland würden neben weiteren Waffenlieferungen noch Hilfen beim Wiederaufbau, wirtschaftlichen Fragen und humanitärer Hilfe zukommen. “Das alles entspricht den Anforderungen zur Ausrufung einer Notlage als Begründung für ein Aussetzen der Schuldenbremse.”

“Weil wir nicht weiter im Kernhaushalt sparen dürfen, werden wir diese zusätzlichen Mittel durch die Ausnahmeregelung nach Artikel 115 Grundgesetz finanzieren müssen – also durch das Aussetzen der Schuldenbremse”, sagte der SPD-Politiker den RND-Zeitungen weiter. Die Begründung dafür mit der Ukraine-Hilfe erscheine ihm verfassungsfest zu sein. ,Das “Risiko einer weiteren Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mit ungewissem Ausgang” stehe gegen andere Risiken, sagte Mützenich. “Wir begeben uns in die große Gefahr der gesellschaftlichen Spaltung, wenn die Ukraine-Hilfe zulasten von wichtigen Ausgaben geleistet wird, die für die Menschen im Inland auch wichtig sind.”

Der Bundestag hatte vergangene Woche die Schuldenbremse nachträglich für das Jahr 2023 und damit für das vierte Jahr in Folge ausgesetzt. Das war eine direkte Folge des Haushaltsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom November, das für 2023 einen Nachtragshaushalt notwendig machte.

Die Schuldenbremse soll hingegen im kommenden Jahr möglichst wieder eingehalten werden. Allerdings schließt Bundeskanzler Scholz eine erneute Aussetzung nicht aus, sollte sich die militärische oder finanzielle Lage der Ukraine deutlich verschlechtern.
© AFP

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