Die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) ist mit einem Eilantrag zu ihrem Wahlwerbespot für die Europawahl vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) muss den Spot nicht in der von der MLPD eingereichten Form ausstrahlen, wie das Gericht am Dienstagabend in Karlsruhe mitteilte. Knackpunkt ist ein Buch, dessen Cover eingeblendet werden sollte. (Az. 2 BvQ 33/24)
Dabei handelt es sich nach Angaben der MLPD um das Buch „Die globale Umweltkatastrophe hat begonnen“. Der RBB weigerte sich, den Wahlwerbespot so auszustrahlen, weil es sich mit der Einblendung des Buchcovers nicht mehr ausschließlich um Wahlwerbung handle. Deswegen wandte sich die Partei an das Verfassungsgericht.
Dieses erklärte nun, dass es nicht um die zentrale Aussage gehe, die auf dem Buchcover abgedruckt sei, sondern nur um die Präsentation eines kommerziell vertriebenen Buchs. Die MLPD könne die Aussage in den Wahlwerbespot aufnehmen, ohne gleichzeitig das Buch zu zeigen. Die Europawahl findet in Deutschland am 9. Juni statt.
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