Mann wegen Tötung von Jogger an Berliner Spreeufer vor Gericht

Wegen der Tötung eines Joggers am Berliner Spreeufer muss sich ein 35-Jähriger in einem Sicherungsverfahren vor dem Berliner Landgericht verantworten.

Wegen der Tötung eines Joggers am Berliner Spreeufer muss sich seit Montag ein 35-Jähriger in einem Sicherungsverfahren vor dem Berliner Landgericht verantworten. Am ersten Verhandlungstag wurde von der Staatsanwaltschaft die Antragsschrift verlesen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Der Mann steht wegen Totschlags vor Gericht.

Der 35-Jährige Adel J. soll am Abend des 20. Novembers 2023 einem ihm entgegenkommenden Jogger auf dem Uferweg an der Spree in Berlin-Treptow mit einem Messer in den Hals und den Oberkörper gestochen haben. Dabei wurde laut Staatsanwaltschaft auch die Halsschlagader durchtrennt, der Jogger starb noch vor Ort.

Der Angeklagte war laut Antragsschrift zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. In einem Sicherungsverfahren wird im Gegensatz zum normalen Strafverfahren geprüft, ob ein mutmaßlich schuldunfähiger Täter in eine Psychiatrie eingewiesen wird.
© AFP

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