Das Landgericht verurteilte die 29 und 36 Jahre alten Angeklagten zu Haftstrafen von jeweils einem Jahr und zehn Monaten, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Damit ging das Gericht über die Forderungen der Staatsanwaltschaft von eineinhalb Jahren hinaus. Die Verteidigung hatte auf Freiheitsstrafen auf Bewährung plädiert. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, wurden die Haftbefehle durch das Gericht zunächst aufgehoben.
Hintergrund der Tat vom März dieses Jahres war laut Anklage eine Auseinandersetzung zwischen zwei Menschengruppen. Einer der Angeklagten schlug einem Mitglied der gegnerischen Gruppe zunächst mit der Faust ins Gesicht und verfolgte sein Opfer anschließend. An der Verfolgung beteiligen sich insgesamt zehn Menschen, bewaffnet mit vier Macheten und einer Holzlatte.
Sie brachten den Verfolgten zu Boden und fügten ihm laut Staatsanwaltschaft mehrere bis zu 20 Zentimeter lange Schnittverletzungen zu. Einem zur Hilfe gekommenen Mann stach einer der Angeklagten mit einem Messer in den Rücken, wodurch sein Lungenflügel kollabierte. Beide Opfer mussten im Krankenhaus behandelt werden.
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