Die Linke und die CSU erwarten von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts am Dienstag einen Stopp der Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. „Ich glaube nicht, dass das Gericht das durchgehen lässt“, sagte der Linken-Politiker Gregor Gysi den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Montag. CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte Karlsruhe in den Zeitungen der Mediengruppe Bayern auf, „diese Wahlrechtsmanipulation der Ampel zu stoppen“.
Die Wahlrechtsreform war im März vergangenen Jahres mit den Stimmen der Ampel-Koalition beschlossen worden. Sie soll den Bundestag von derzeit 733 auf 630 Abgeordnete verkleinern. Abgeschafft werden sollen dabei Überhang- und Ausgleichsmandate sowie die sogenannte Grundmandatsklausel. CSU und Linkspartei sehen sich durch die Änderungen in ihrer Existenz bedroht und sind deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
„In der jetzigen Form versucht die Ampel, das Wahlrecht so zu ändern, dass zwei Oppositionsparteien nach Hause geschickt werden – die CSU und die Linke“, sagte Gysi. Wahrscheinlich sei, dass die Richterinnen und Richter in Karlsruhe zwei Varianten anbieten würden, um diesen Zustand zu korrigieren: „Entweder eine Senkung der Fünf-Prozent-Hürde auf drei oder vier Prozent, oder die Wiedereinführung der Grundmandatsklausel.“
Die Grundmandatsklausel ließ eine Partei bisher auch mit weniger als bundesweit fünf Prozent der Zweitstimmen ins Parlament einziehen, sofern sie mindestens drei Direktmandate gewann. Nur dank dieser Klausel kam die Linke nach der Bundestagswahl 2021 in Fraktionsstärke in den Bundestag.
In Zukunft sollen die Sitze im Bundestag zudem komplett anhand der Mehrheitsverhältnisse bei den Zweitstimmen vergeben werden. Wahlkreisgewinner ziehen also nur dann in den Bundestag ein, wenn ihr Mandat von dem Kontingent gedeckt ist. Der CSU könnte das besonders schaden. Denn sie gewinnt regelmäßig in Bayern fast alle Wahlkreise, tritt aber auch nur dort an – und kommt bundesweit auf wenige Zweitstimmen.
„Dieses Wahlrecht kann erheblichen Schaden am Demokratieprinzip auslösen und darf keinen Bestand haben“, sagte Dobrindt der Mediengruppe Bayern. Es sei darauf angelegt, „zwei Parteien möglichst aus dem Bundestag zu verdrängen“.
Auch in der Ampel-Koalition war die Reform nicht unumstritten. Der parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen im Bundestag, Till Steffen, sah aber ausreichend zeitlichen Spielraum, sollte das Gericht Änderungen verlangen. „Wenn das Gericht dem Bundestag den Auftrag gibt, die Reform anzupassen, sind wir dazu rechtzeitig vor der kommenden Bundestagswahl in der Lage, auch wenn nicht viel Zeit bleibt“, sagte er den Funke-Zeitungen. „Wenn die Union sich dann beteiligen möchte, stehen wir dem nicht im Weg.“
Feste Fristen dafür, bis wann eine Wahlrechtsänderungen vor einem Wahltermin erfolgen muss, gibt es nicht. Nach bisheriger Rechtsprechung des Verfassungsgerichts muss sie aber „so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass sich die Parteien bei der Aufstellung ihrer Kandidaten auf die neue Rechtslage einstellen können“. Nach Empfehlung des Bundeskabinetts soll die nächste Bundestagswahl am 28. September 2025 stattfinden.
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