Lauterbach verteidigt im Bundestag Cannabis-Legalisierung – Kritik aus CDU

Zum Auftakt der Bundestagsdebatte zur teilweisen Legalisierung von Cannabis hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sein umstrittenes Gesetzesvorhaben erneut verteidigt.

Vor der Abstimmung des Bundestags über die teilweise Legalisierung von Cannabis hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sein umstrittenes Gesetzesvorhaben erneut verteidigt. „Die Lage, in der wir jetzt sind, ist in keiner Weise akzeptabel“, sagte Lauterbach in seiner Rede am Freitag im Parlament und verwies insbesondere auf die Bekämpfung des Schwarzmarktes. Scharfe Kritik an dem Vorhaben kam hingegen aus der CDU.

Die Zahl der Konsumenten zwischen 18 und 25 Jahren habe sich in den vergangenen zehn Jahren verdoppelt, argumentierte Lauterbach. Mit dem Gesetz werde eine legale Alternative zum „bedenklichen kriminellen Schwarzmarkt“ geschaffen. Zudem werde damit ein besserer Kinder- und Jugendschutz ermöglicht.

Genau dies bezweifelte in der Debatte die CDU-Politikerin Simone Borchardt. Sie verwies auf die erheblichen Gefahren durch Cannabis-Konsum, etwa Beeinträchtigungen der kognitiven Fähigkeiten gerade bei jüngeren Menschen. Das geplante Gesetz sei jedoch „eine Steilvorlage für jeden Dealer“, Kinder- und Jugendschutz sei darin „nicht mehr als ein reines Lippenbekenntnis“. Borchardt warf Lauterbach vor: „Sie machen Politik für ihre Ideologie und nicht für das Land.“

Unterstützung erhielt der Minister von den Grünen. „Wir beenden die schädliche Verbotspolitik“, sagte deren Gesundheitsexpertin Kirsten Kappert-Gonther. Sie verwies auf gepanschtes Cannabis, das vielfach auf dem Schwarzmarkt im Umlauf sei. „Der Schwarzmarkt verschärft die Risiken des Konsums“, sagte sie, daher sei „ein Paradigmenwechsel“ erforderlich.

Nach der Debatte erfolgt eine namentliche Abstimmung über das Vorhaben der Ampel-Koalition. Dabei entscheidet der Bundestag abschließend, ob die bisher illegale Droge Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen für Erwachsene freigegeben wird. So soll der Bezug von maximal 25 Gramm pro Tag über nicht kommerzielle Vereine ermöglicht werden. Für Minderjährige sollen Besitz und Konsum aber verboten bleiben.

Das Vorhaben ist unter Fachleuten und auch in der Koalition umstritten. Einige SPD-Abgeordnete kündigten vorab an, sie wollten gegen den Gesetzentwurf stimmen. Der Bundesrat befasst sich in seiner nächsten Sitzung am 22. März mit dem Gesetz. Zustimmungspflichtig ist es dort aber nicht.
© AFP

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