Vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wird am Donnerstag (11.00 Uhr) über zwei sogenannte Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesregierung verhandelt. Zum einen klagt die DUH auf ein ausreichendes Klimaschutzprogramm in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr. Bei der zweiten Klage geht es um die Erreichung der Klimaziele im Landnutzungssektor.
Aus Sicht der Umwelthilfe reichen die Maßnahmen der Bundesregierung für die Einhaltung des Jahresemissionsmengen in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft und Verkehr nicht aus. Darüber hinaus seien im Gebäude- und im Verkehrssektor die Emissionsobergrenzen wiederholt überschritten worden. Mit der zweiten Klage will die DUH erreichen, dass die Fähigkeit von Ökosystemen, Treibhausgase zu speichern, gestärkt wird. Das OVG will seine Entscheidung erst am Mittwoch kommender Woche verkünden.
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