Karlsruhe urteilt über Teilwiederholung von Bundestagswahl in Berlin

Im Dezember urteilt das Bundesverfassungsgericht über die von Pannen geprägte Bundestagswahl in Berlin. Als Urteilstermin wurde der 19. Dezember festgelegt. Es geht um die Frage, in wie vielen der Berliner Wahlbezirke die Wahl wiederholt werden soll.

Noch vor Weihnachten will das Bundesverfassungsgericht über die von Pannen geprägte Bundestagswahl in Berlin entscheiden. Als Termin für die Urteilsverkündung wurde der 19. Dezember festgelegt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es geht vor allem um die Frage, in wie vielen der Berliner Wahlbezirke die Wahl wiederholt werden soll. (Az. 2 BvC 4/23)

Bei der Bundestagswahl im September 2021 fehlten in einigen Berliner Wahllokalen Stimmzettel, es kam außerdem teils zu langen Wartezeiten. Manche Wahllokale in der Hauptstadt mussten sogar vorübergehend schließen oder blieben bis deutlich nach 18.00 Uhr geöffnet. Wegen der vielen Pannen beschloss der Bundestag im November 2022 eine Teilwiederholung der Wahl. In etwa einem Fünftel der Berliner Wahlbezirke soll demnach neu abgestimmt werden.

CDU und CSU ist das nicht genug, weswegen sich ihre Bundestagsfraktion an das Verfassungsgericht wandte. Ihr Ziel ist, dass die Zweitstimmen für die Parteilisten in der Hälfte der Berliner Wahlkreise neu abgegeben werden, die Erststimmen für Direktkandidaten aber nur in zwei Wahlkreisen. Nach der Urteilsverkündung müsste eine Wahlwiederholung innerhalb von 60 Tagen stattfinden.
© AFP

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