Kabinett stellt Weichen für Umsetzung von Startchancen-Programm

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Weichen für die Umsetzung des Startchancen-Programms gestellt.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die Weichen für die Umsetzung des Startchancen-Programms gestellt, mit dem sogenannte Brennpunkt-Schulen eine milliardenschwere Unterstützung erhalten sollen. Dafür verzichtet der Bund zugunsten der Länder auf Anteile an den Mehrwertsteuereinnahmen, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Weitere Mittel sind für das Gesundheitswesen vorgesehen.

Konkret beschlossen wurde von der Regierung eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und des Stabilisierungsfondsgesetzes. Dadurch erhalten die Länder im laufenden Jahr 300 Millionen Euro zusätzlich und in den Jahren 2025 bis 2029 jeweils 600 Millionen Euro. Das Gesamtvolumen der damit für den Bildungsbereich bereitgestellten Mittel beträgt somit 3,3 Milliarden Euro.

Bund und Länder hatten sich vergangene Woche über das Startchancen-Programm verständigt und die entsprechenden Vereinbarungen unterzeichnet. Zu Beginn am 1. August sollen bundesweit zunächst 2060 Schulen gefördert werden, später soll die Zahl auf rund 4000 ansteigen. Das insgesamt 20 Milliarden Euro umfassende Programm läuft über zehn Jahre. Bund und Länder tragen die Kosten jeweils zur Hälfte.

„Investitionen in Bildung sind essentiell“, erklärte dazu Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). Das gelte auch für die deutsche Volkswirtschaft. „Wir können es uns nicht leisten, das Potential der Jugend nicht zu nutzen“, mahnte der Minister. „Bildung darf nicht von der sozialen Herkunft abhängen, wir wollen für mehr Chancengerechtigkeit sorgen“, hob er weiter hervor.

Mit den Gesetzesänderungen, die nun von den Koalitionsfraktionen im Bundestag eingebracht werden sollen, erhalten die Länder laut Finanzministerium auch für das laufende Jahr 600 Millionen Euro für das Gesundheitswesen. Das Geld wird im Rahmen des 2020 geschlossenen „Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ zur Verfügung gestellt.
© AFP

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