Das Bundeskabinett befasst sich in seiner Sitzung am Mittwoch (11.00 Uhr) mit der Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Dabei soll das Amt der Missbrauchsbeauftragten gesetzlich verankert werden. Sie soll in Zukunft jährlich einer Berichtspflicht an den Bundestag unterliegen. Zudem sollen ein Arbeitsstab, ein Betroffenenrat und eine unabhängige Aufarbeitungskommission eingerichtet werden.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung auch die Interessen der Betroffenen stärker in den Blick nehmen: Sie sollen unter anderem ein Recht auf Zugang zu ihren Akten beim Jugendamt bekommen – dies war ihnen bislang verwehrt. Weiteres Thema im Kabinett ist eine ergänzende Verordnung zum Bürokratieentlastungsgesetz.
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