Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzesentwurf von Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos), der eine Verlängerung bis Ende 2029 vorsieht. Das ist ein Jahr länger, als Wissings Vorgänger Marco Buschmann (FDP) vorgeschlagen hatte. Zudem soll der Anwendungsbereich ausgedehnt werden. Ein Beschluss des Entwurfs im Bundestag ist wegen der fehlenden Mehrheit der Regierungsparteien jedoch fraglich.
Die Mietpreisbremse gibt den Ländern die Möglichkeit, in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt die Mieterhöhungen bei Neuvergabe von Wohnungen zu deckeln. Der Preis darf dann nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Die Regelung würde ohne Verlängerung Ende 2025 auslaufen.
Der ehemalige Justizminister Buschmann hatte sich lange gegen das im Koalitionsvertrag vereinbarte Vorhaben gesperrt. Im Oktober, wenige Wochen vor dem Ausscheiden seiner Partei aus der Ampel-Regierung, legte er dann seinen Referentenentwurf vor. Darin waren auch höhere Anforderungen für die Begründung einer Mietpreisbremse durch die zuständige Landesregierung vorgesehen. In Wissings Entwurf fallen diese Änderungen weg.
Zudem sah Buschmann eine Beibehaltung der bisherigen Regelung vor, dass die Mietpreisbremse nicht für Wohnungen gilt, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, und auch nicht für Wohnungen, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals vermietet werden. In Wissings Entwurf wird dies hingegen erweitert: Die Mietpreisbremse soll demnach nicht für Wohnungen gelten, die nach dem 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietet wurden.
„Ich halte eine Verlängerung bis 2029 für richtig“, erklärte Wissing und verwies auch auf den Koalitionsvertrag von 2021. „Wenn die Mietpreisbremse nicht verlängert wird, dann werden die Mieten in unseren Städten in den nächsten Jahren noch sehr viel schneller steigen.“
Der Deutsche Mieterbund begrüßte den Kabinettsbeschluss und die „entscheidenden Verbesserungen aus Mietersicht“ im Vergleich zum Buschmann-Entwurf. Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten rief die Fraktionen im Bundestag auf, dem Gesetz zuzustimmen. Die FDP lehnt die Regelung jedoch grundsätzlich ab und auch die Union will nicht zustimmen.
„Weil die Ampel-Regierung beim dringend notwendigen Wohnungsbau völlig versagt hat, kann für eine Übergangszeit eine Neufassung der Mietpreisbremse sinnvoll sein“, erklärte am Mittwoch zwar der CDU-Abgeordnete Günter Krings. „Allerdings läuft die geltende Mietpreisbremse erst Ende 2025 aus. Es gibt also keinen akuten Zeitdruck, noch vor der Bundestagswahl im Februar handeln zu müssen.“
Die Wohnungswirtschaft ist gegen die Mietpreisbremse und kritisiert vor allem die vorgesehen Ausweitung auf bis 2019 bezogene Neubauten. Das Gesetz sei so vor allem „eine wirksame Bremse für den Bau von bezahlbarem Wohnraum“, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft.
„Diese Bremse bremst eben eins nicht: Die horrenden Baukosten“, erklärte Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien und Wohnungsunternehmen.
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