Kabinett beschließt Gesetz zum Einsatz von V-Leuten – Richterbund übt Kritik

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz beschlossen, das den Einsatz sogenannter V-Leute und Verdeckter Ermittler für Strafverfolgungsbehörden regeln soll.

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz beschlossen, das den Einsatz sogenannter V-Leute und verdeckter Ermittler für Strafverfolgungsbehörden regeln soll. In dem Entwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP) sind erstmals verbindliche Berichtspflichten und eine „effektive, richterliche Kontrolle“ für den Einsatz von V-Leuten vorgesehen, wie das Ministerium am Mittwoch mitteilte. Durch das Gesetz sollen die Behörden zu mehr Transparenz bei diesen Ermittlungsinstrumenten verpflichtet werden und die Einsatzmöglichkeiten klar definiert werden.

So sollen V-Leute „zum Beispiel nur bei bestimmten Straftaten von erheblicher Bedeutung zulässig sein, wie etwa bei Drogenkriminalität, Waffenhandel und Staatsschutzdelikten“, teilte das Ministerium mit. „Ihr Einsatz darf zudem nur erfolgen, wenn die Aufklärung durch andere Maßnahmen nicht möglich oder ausreichend erfolgsversprechend ist.“

Geregelt werden soll auch, unter welchen Bedingungen eine Verbindungsperson überhaupt als solche eingesetzt werden kann. Dies soll zum Beispiel ausgeschlossen sein, wenn der oder die Betroffene finanziell zu stark abhängig von der Tätigkeit wäre und durch sie einen „wesentlichen Anteil ihres Lebensunterhaltes“ verdienen würde.

„Dies wäre etwa der Fall, wenn die finanziellen Mittel der V-Person, die ansonsten nur staatliche Sozialleistungen erhält, sich durch Zuwendungen für den Einsatz als V-Person wesentlich erhöhen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Auch Einsätze über zu lange Zeiträume oder gravierende Verurteilungen können einem Einsatz entgegenstehen.

Unter anderem sieht der Entwurf auch erstmals Berichtspflichten für diese Ermittlungsinstrumente vor. Außerdem sollen V-Leute nur unter Richtervorbehalt eingesetzt werden und „einer regelmäßigen richterlichen Kontrolle unterstellt“ werden. „Damit wird ein Gleichklang zu anderen verdeckten Maßnahmen hergestellt, bei denen im Regelfall ebenfalls eine Prüfung durch eine unabhängige Instanz vorgesehen ist“, betonte das Ministerium.

„Gerade der Einsatz von V-Personen erfordert im Rechtsstaat eine hohe Sensibilität. Deshalb haben wir nun klare, gesetzliche Regeln für ihren Einsatz beschlossen“, erklärte Buschmann. „Die NSU-Untersuchungsausschüsse, die Erkenntnisse aus dem Anschlag am Breitscheidplatz und auch jüngere Fälle aus der Praxis haben deutlich gezeigt, dass ein Bedarf nach klareren Regeln besteht.“ ,Mit dem Gesetz würden den Ermittlern die „nötige Rechtssicherheit“ gegeben und „zugleich die Grenzen des Rechtsstaats“ aufgezeigt. „Mit unserem Entwurf wird deutlich: Klare Regelungen für den Einsatz von V-Personen sind möglich, ohne die Effektivität der Ermittlungen zu schmälern.“

An dem geplanten Gesetz kam zuletzt Kritik von Juristen und Kriminalisten, weil es in der Praxis die Hürden für mögliche Einsätze von V-Leuten deutlich anheben könnte. Der Richterbund sprach in Reaktion auf den Kabinettsbeschluss von „realitätsfernen Anforderungen“ und „überbordenden Dokumentationspflichten“. „Im Bemühen um eine möglichst umfassende Transparenz gerät der Gesetzentwurf aus der Balance und verliert die staatliche Aufgabe einer effektiven Strafverfolgung teilweise aus dem Blick“, kritisierte der Richterbund.
© AFP

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