Justizministerium bringt Quick-Freeze-Verfahren zur Datenspeicherung voran

Ein in der Ampel-Koalition lange umstrittenes Thema ist einen entscheidenden Schritt vorangekommen.

Das Bundesjustizministerium bringt das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren für die Datenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung voran. Es gab den Entwurf am Donnerstag in die Ressortabstimmung. Damit sollen Ermittlungsbehörden die Möglichkeit bekommen, Verbindungsdaten wie Telefonnummern oder IP-Adressen von Computern „einfrieren“ zu lassen, um sie später auszuwerten. Die Grünen-Fraktion forderte eine rasche Umsetzung des Vorschlags.

Das neue Verfahren ist ein Ersatz für die Vorratsdatenspeicherung. Dabei waren Telekommunikationsanbieter verpflichtet, sämtliche Verkehrsdaten für bestimmte Zeiträume aufzubewahren für den Fall, dass Ermittlungsbehörden sie brauchen. Die Praxis wurde vom Bundesverfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für rechtswidrig erklärt und deswegen ausgesetzt.

Über die Ausgestaltung einer Nachfolgeregelung gab es lange Streit, insbesondere zwischen dem SPD-geführten Innenministerium und dem FDP-geführten Justizministerium. Vorgesehen ist nun, dass Richterinnen und Richter auf Bitte der Ermittlungsbehörden eine sogenannte Sicherungsanordnung erlassen können. Sie verpflichtet Telekommunikationsanbieter, bestimmte Datensätze vor der automatischen Löschung zu bewahren.

Voraussetzung ist, dass es um eine „erhebliche“ Straftat geht und dass die Verkehrsdaten „für die Erforschung des Sachverhalts oder zur Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten von Bedeutung sein können“, wie es in dem Dokument heißt, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Das „Einfrieren“ soll zu einem früheren Zeitpunkt in den Ermittlungen möglich sein als nach den aktuell angewandten Regelungen.

Die „eingefrorenen“ Daten sollen dann maximal einen Monat aufbewahrt werden, wobei eine Verlängerung möglich ist. Um sie tatsächlich auswerten zu können, müssen sie „aufgetaut“ werden – dafür ist eine erneute richterliche Anordnung notwendig.

Zu den Verkehrsdaten gehört beispielsweise die Information, wer mit wem wie lange telefoniert hat oder zwischen welchen Geräten SMS oder E-Mails ausgetauscht wurden, wie es aus dem Justizministerium hieß. Bei mobilen Endgeräten wie Handys sind demnach auch Standortdaten umfasst. Dagegen bezieht sich die Regelung nicht auf Inhalte etwa von Gesprächen oder SMS.

Seit der Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung gibt es keine konkreten Vorgaben mehr, wie lange die Daten gespeichert werden. Je nach Anbieter, Vertragsgestaltung und Datenart können sie zum Beispiel einige Tage oder mehrere Wochen lang aufbewahrt werden.

Die Grünen-Fraktion mahnte zur Eile. Sie forderten „noch einmal mit Nachdruck, den Quick-Freeze-Entwurf endlich umzusetzen“, erklärten Fraktionsvize Konstantin von Notz und Innenexperte Marcel Emmerich. Das Verfahren könne „direkt morgen“ umgesetzt werden und würde „die Strafverfolgung im Digitalen effektivieren“.

Auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) reagierte positiv. „Quick Freeze ist ein grundrechtsschonender Kompromiss“, sagte die DAV-Hauptgeschäftsführerin Sylvia Ruge den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Online-Ausgaben).

Die Koalition hatte sich über Quick Freeze lange gestritten – das Innenministerium wollte eine weitergehende Regelung als das Justizministerium. Das Thema war zudem mit der Mietpreisbremse verwoben: Die FDP knüpfte ihre Zustimmung für eine Verlängerung der Mitpreisbremse an eine Einigung auf das Quick-Freeze-Verfahren. Eine Verständigung in der Koalition gelang erst im April. Das Justizministerium legte nun Referentenentwürfe für beide Projekte vor.
© AFP

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