Gewalt in Arztpraxen: Justizminister Buschmann will schärfere Strafen prüfen

Nach dem Ruf des Kassenärzte-Chefs Andreas Gassen nach schärferen Strafen für Gewalttäter in Arztpraxen will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Anpassungen seiner geplanten Strafrechtsreform prüfen.

Nach dem Ruf des Kassenärzte-Chefs Andreas Gassen nach schärferen Strafen für Gewalttäter in Arztpraxen will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Anpassungen seiner geplanten Strafrechtsreform prüfen. „Wir wollen Rettungskräfte wie Feuerwehrleute, Polizisten oder auch das medizinische Personal in den Notfallambulanzen besser vor Anfeindungen und Gewalt schützen“, sagte Buschmann der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) nach Angaben vom Dienstag. „Denn in ihrer Tätigkeit führt jede Art von Verzögerung oder Blockade zu besonderen Gefahren.“

Der Minister fügte hinzu: „Ob wir solche besonderen Situationen vergleichbar auch in den Arztpraxen haben und somit ein vergleichbares Rechtsgut betroffen ist, würde ich gerne mit Herrn Gassen persönlich besprechen. Wir werden uns zusammensetzen.“

Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hatte ebenfalls in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ beklagt, in den Praxen der niedergelassenen Ärzte komme es immer häufiger zu Aggression und Gewalt durch Patienten. Er forderte deshalb von Buschmann, ein geplantes Gesetz zum besseren Schutz von Einsatzkräften auch auf Arztpraxen auszuweiten. Gassen nannte es „überfällig, das Strafgesetz an der Stelle zu verschärfen“, denn „auch Praxen müssen sich nicht alles bieten lassen“.

Das Bundesjustizministerium arbeitet bereits an einer Verschärfung des Strafrechts zum Schutz von Rettungskräften. Hintergrund sind vermehrte Übergriffe auf haupt- und ehrenamtliche Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in den vergangenen Jahren.

„Niedergelassene Ärzte und ihre Mitarbeiter sind unverzichtbar für unseren sozialen Rechtsstaat“, betonte Buschmann in der NOZ weiter. Diese sorgten dafür, dass Menschen Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung haben. „Selbstverständlich müssen niedergelassene Ärzte sich nicht alles bieten lassen: Wer in eine Arztpraxis geht, dort Menschen bedroht, beleidigt, sie mit Gewalt angeht oder das Hausrecht verletzt, macht sich schon heute strafbar.“
© AFP

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