Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat am Donnerstag im Bundestag für das neue Bundespolizeigesetz geworben. Dieses werde dazu beitragen, Straftaten zu verhindern, und sorge zugleich für mehr Transparenz. Die Neuregelung wurde am Mittag erstmals im Parlament beraten.
„Unsere Reform bringt das Bundespolizeigesetz auf die Höhe der Zeit“, hob Faeser hervor. „Wir schaffen die besten Voraussetzungen, um den aktuellen Gefährdungslagen konsequent zu begegnen.“ Mit neuen Befugnissen „geben wir der Bundespolizei alles Notwendige an die Hand, um ihre Aufgaben bestmöglich erfüllen zu können“. Sicherheitsbehörden dürften „nicht schlechter aufgestellt werden als ihr kriminelles Gegenüber“, sagte Faeser.
Gestärkt würden zudem Bürgernähe und Transparenz, sagte Faeser. So sollen für die Beamtinnen und Beamten Legitimations- und Kennzeichnungspflichten eingeführt werden. Dies soll auch die Aufklärung möglicher Straftaten erleichtern, die von Polizistinnen und Polizisten begangen werden. Sogenanntes Racial Profiling, also Kontrollen etwa aufgrund der Hautfarbe eines Menschen, „ist und bleibt in der Praxis ausgeschlossen“, sagte die Ministerin.
Mit der Neuregelung werden auch Sicherheitsüberprüfungen von Anwärterinnen und Anwärtern erleichtert. Dies soll verhindern, dass Extremistinnen und Extremisten in der Bundespolizei tätig werden. Es müsse vermieden werden, dass diese „von innen heraus die effektive Aufgabenerfüllung der Bundespolizei behindern oder gefährden“, heißt es in der Gesetzesbegründung.
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