Dieses soll den grenzüberschreitenden Bahnverkehr zwischen Deutschland und Dänemark erleichtern, wie das Bundesinnenministerium am Donnerstag mitteilte. Der Bahnverkehr solle durch die grenzpolizeilichen Kontrollen so wenig wie möglich beeinträchtigt werden.
„Ich freue mich, dass wir die polizeiliche Zusammenarbeit mit unserem engen Partner und Nachbarn Dänemark weiter verstärken“, erklärte dazu Faeser. Das am Rande des EU-Innenministertreffens in Luxemburg unterzeichnete Abkommen solle effektive Kontrollen von Personen im Bahnverkehr ermöglichen, damit verbundene Einschränkungen für Reisende aber möglichst gering halten.
Vorgesehen ist, dass Kräfte der deutschen Bundespolizei nach Kontrollen auf deutschem Hoheitsgebiet bis zum nächsten Bahnhof in Dänemark mitfahren dürfen. Auf dänischem Staatsgebiet haben sie jedoch abgesehen von Notwehr oder Nothilfe keine Hoheitsbefugnisse. Gleiches gilt umgekehrt entsprechend auch für dänische Polizeikräfte.
Seit Mitte September nimmt die Bundespolizei gezielte Kontrollen an allen deutschen Grenzen vor. Diese sollen laut Bundesinnenministerium, „irreguläre Migration zurückdrängen, Schleuser stoppen, Kriminellen das Handwerk legen und Islamisten frühzeitig erkennen und aufhalten“. Normalerweise finden innerhalb des Schengen-Raums, zu dem Deutschland und Dänemark gehören, keine Grenzkontrollen statt.
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