Der Berliner Landeswahlausschuss hat am Freitag das Zweitstimmenergebnis für die Teilwiederholung der Bundestagswahl vom 11. Februar festgestellt. Demnach ergeben sich gegenüber dem vorläufigen Ergebnis nur kleine Änderungen. Fast 550.000 Wahlberechtigte waren bei der Teilwiederholung zur neuerlichen Abgabe ihrer Stimme aufgerufen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember entschieden, dass die Bundestagswahl 2021 wegen zahlreicher Pannen in Berlin teilweise wiederholt werden musste. Nach Auszählung der Stimmen blieb die SPD in Berlin zwar stärkste Kraft, verlor aber gegenüber dem teils annullierten Ergebnis von September 2021 1,2 Prozentpunkte.
Die FDP büßte 0,9 Prozentpunkte ein, die Grünen 0,3 Punkte. Zulegen konnten die CDU um 1,3 Prozentpunkte und die AfD um 1,0 Punkte. Diese Werte veränderten sich nach dem endgültigen Zweitstimmenergebnis nicht.
Im Bund änderten sich die Mehrheitsverhältnisse durch die Teilwiederholung in Berlin kaum, wie schon nach dem vorläufigen Ergebnis am zwölften Februar bekannt geworden war. Die SPD blieb demnach nach Zweitstimmenanteil bundesweit unverändert stärkste Kraft. CDU und AfD verbesserten sich leicht, die Ergebnisse von Grünen und FDP verringerten sich leicht.
Die Linke scheiterte weiter an der Fünfprozenthürde. Wegen der sogenannten Grundmandatsklausel bleiben ihre Abgeordneten dank drei Direktmandaten aber im Bundestag vertreten – ebenso wie die inzwischen abgespaltenen Mitglieder aus dem Bündnis Sahra Wagenknecht. Veränderungen bei der Sitzzahl im Bundestag gab es nur bei der FDP. Sie hat nach dem vorläufigen Ergebnis nur noch 91 statt 92 Sitze.
Das endgültige Wahlergebnis für den Bundestag soll am 1. März von Bundeswahlleiterin Ruth Brand veröffentlicht werden. Unmittelbar danach will der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler diejenigen benachrichtigen, die bei der Teilwiederholungswahl neu ein Mandat errangen, wie er am Freitag ankündigte.
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