Deutschland und Georgien schließen kommende Woche Rückführungsabkommen

Deutschland und Georgien wollen in der kommenden Woche ein Migrationsabkommen abschließen, dass die Rückführung georgischer Asylbewerber beschleunigen soll.

Deutschland und Georgien wollen in der kommenden Woche ein Migrationsabkommen abschließen, das die Rückführung abgelehnter georgischer Asylbewerber beschleunigen soll. Bundesinnenministerin Nancy Faeser werde am Montag für zwei Tage in das Kaukasusland reisen, um das Abkommen zu besiegeln, sagte ein Sprecher ihres Ministeriums am Freitag in Berlin. Neben der Rückführung von ausreisepflichtigen Georgiern soll es auch um die Anwerbung von Fachkräften aus dem Land gehen.

“Menschen in Georgien droht in aller Regel keine politische Verfolgung”, sagte Faeser dem “Spiegel”. Die Anerkennungsquote von Asylanträgen liege deutlich unter einem Prozent. Die geplante Vereinbarung sei “ein weiterer Schritt zu einer wirksamen Begrenzung der irregulären Migration”.

Nach Angaben ihres Ressorts gab es im laufenden Jahr bis Ende November 8062 Asylerstanträge von Georgiern. Im Moment leben 7857 ausreisepflichtige Georgier in Deutschland, 5422 davon mit Duldung. Von Januar bis Ende Oktober seien 1179 Georgier abgeschoben worden.

Mit Blick auf ihren Georgien-Besuch sagte Faeser dem “Spiegel”: “Wir ermöglichen die Einwanderung von Fachkräften. Zugleich vereinbaren wir verbindlich, dass Menschen ohne Bleiberecht in Deutschland wieder zurückkehren.”

Deutschland bemüht sich derzeit verstärkt um Migrationsabkommen mit den Herkunftsländern von Asylbewerberinnen und -bewerbern. Damit soll auch die oftmals sehr schwierig durchzusetzende Rückführung abgelehnter Asylbewerber erleichtert werden.

Mit Indien wurde ein solches Abkommen bereits geschlossen. Laut “Spiegel” wird aktuell unter anderem mit Moldau, Kenia, Kolumbien, Usbekistan, Kirgisistan und Marokko über ähnliche Abkommen verhandelt.

Der Bundesrat stimmte am Freitag einem Gesetz des Bundestags zu, das Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten einstuft. Bei als sicher geltenden Ländern wird vermutet, dass dort generell keine staatliche Verfolgung zu befürchten ist und der jeweilige Staat vor nichtstaatlicher Verfolgung schützen kann. Mit der Einstufung lässt sich deshalb die Bearbeitung der Asylverfahren beschleunigen.
© AFP

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