Deutschland schließt Migrationsabkommen mit Kenia

Deutschland und Kenia haben ein Migrationsabkommen geschlossen.

Die Vereinbarung wurde am Freitag anlässlich des Besuchs des kenianischen Präsidenten William Ruto in Berlin unterzeichnet. Das Abkommen soll der Anwerbung von Fachkräften aus dem ostafrikanischen Land dienen und gleichzeitig die Rückführung irregulär eingereister Migranten erleichtern. Die Vereinbarung schaffe neue Perspektiven für beide Länder und könne einen Beitrag leisten, um dem „eklatanten Fachkräftemangel“ in Deutschland zu begegnen, sagte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

In Kenia gebe es unter anderem „unglaublich viele hochqualifizierte IT-Spezialisten“, sagte Scholz nach seinem Treffen mit Ruto im Kanzleramt. Der kenianische Präsident verwies auf das „riesige Humankapital“ und die „Innovationskraft und Kreativität“ der jungen Menschen in seinem Land. Das Durchschnittsalter in Kenia liege bei rund 20 Jahren.

Das Abkommen mit dem ostafrikanischen Land eröffne neue Perspektiven, „weil Fachkräfte oder junge Leute für eine Ausbildung nach Deutschland kommen können“, sagte Scholz. Dies könne dabei helfen, „den eklatanten Fachkräftemangel“ in Deutschland auszugleichen, dessen Auswirkungen schon jetzt zu spüren seien.

„Die Grundlage unseres Wohlstands ist unsere Weltoffenheit“, sagte Scholz. „Diese Weltoffenheit müssen wir verteidigen.“ Nötig sei aber zugleich „die klare Begrenzung irregulärer Migration“. Das Abkommen mit Kenia sehe „wirksame Rückkehrverfahren für diejenigen vor, die aus Kenia zu uns gekommen sind, aber kein Bleiberecht bei uns haben oder erwerben können“, sagte der Kanzler.

„Wir wollen Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht konsequent durchsetzen“, betonte auch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), die das Abkommen zusammen mit der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Katja Keul (Grüne), und Kenias Außenminister Musalia Mudavadi unterzeichnete. „Auf der anderen Seite wollen wir qualifizierte Arbeitskräfte gewinnen, die wir in vielen Bereichen unserer Wirtschaft dringend brauchen.“

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums hat Kenia als erstes Land aus Subsahara-Afrika der Identifizierung von ausreisepflichtigen Staatsbürgern mittels biometrischem Datenabgleich zugestimmt. Außerdem sollen demnach auch abgelaufene Pässe und Personalausweise als Reisedokumente akzeptiert werden, um Rückführungen zu ermöglichen.

Die Bundesregierung hat Migrationsabkommen bereits mit Indien (Dezember 2022) und Georgien (Dezember 2023) geschlossen. Ein weiteres soll Anfang kommender Woche beim Besuch des Kanzlers in Usbekistan folgen. Berlin verhandelt zudem mit Moldau, Kirgistan und den Philippinen über solche Vereinbarungen. Mit Marokko, Kolumbien und Ghana wurden erste Absprachen für eine verbesserte Kooperation getroffen, aber kein umfassendes Abkommen geschlossen.

Mit Blick auf die Rückführung irregulärer Migranten ist die Bedeutung Kenias für Deutschland relativ gering. In den ersten acht Monaten stellten nur 225 Menschen aus Kenia einen Erstantrag auf Asyl. Die Anerkennungsquote ist allerdings äußerst gering: Von Januar bis August wurde nur in einem Fall Asyl gewährt und in zehn weiteren ein Flüchtlingsstatus zugesprochen.
© AFP

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