Cannabisgesetz unterzeichnet – Teillegalisierung tritt zum 1. April in Kraft

Nach der Verabschiedung im Parlament hat das Bundespräsidialamt keine Einwände gegen das Gesetz zur Teilliberalisierung von Cannabis erhoben.

Nach der Verabschiedung in der Länderkammer hat das Bundespräsidialamt keine Einwände gegen das Gesetz zur Teilliberalisierung von Cannabis erhoben. In Vertretung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der zurzeit im Urlaub ist, unterzeichnete die amtierende Präsidentin des Bundesrats, Mecklenburg-Vorpommerns Regierungschefin Manuela Schwesig (SPD), am Mittwoch das Gesetz. Es kann damit nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt wie geplant zum 1. April in Kraft treten.

„Der Auftrag für die Verkündung im Bundesgesetzblatt ist erteilt“, teilte das Bundespräsidialamt mit. Es habe „wie üblich das Gesetz geprüft, wobei keine verfassungsrechtlichen Bedenken einer Ausfertigung entgegenstehen“. Unterzeichnet wurden den Angaben zufolge von Schwesig auch das Wachstumschancengesetz und das zweite Haushaltsfinanzierungsgesetz.

Unionsvertreter hatten Steinmeier am Wochenende aufgefordert, das umstrittene Cannabisgesetz noch zu stoppen, für das am Freitag trotz Bedenken mehrerer Bundesländer auch der Bundesrat grünes Licht gegeben hatte. Der Bundespräsident prüft allerdings nur, ob ein Gesetz formell rechtmäßig zustande kam und nicht offensichtlich gegen das Grundgesetz verstößt.

Im öffentlichen Raum soll der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis durch das Gesetz künftig straffrei bleiben. Anbau und Abgabe der Droge soll über Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zuhause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. Anders als das Gesetz insgesamt gelten die Vorschriften für die Anbauvereinigungen erst ab dem 1. Juli. Dies soll Ländern und Kommunen ausreichend Zeit für die Vorbereitungen geben.
© AFP

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