Berlin – „Ich möchte einen lückenlosen Schutz für von Gewalt bedrohte Frauen erreichen“, sagte Buschmann den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Mittwoch. Dafür strebe er eine „Verzahnung von Landespolizeirecht und dem Gewaltschutzgesetz des Bundes“ an.
Die Forderung nach Fußfesseln in diesen Fällen wurde bereits von Opfern, vom Bundesland Hessen und von der Innenministerkonferenz erhoben. Er sei „offen dafür, die elektronische Fußfessel im Kampf gegen häusliche Gewalt einzusetzen“, sagte Buschmann. Voraussetzung sei aber eine Lösung, die in der Praxis funktioniere. Er lasse das gerade in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe prüfen.
Buschmann warnte lediglich davor, sich in der Frage einseitig auf das Gewaltschutzgesetz des Bundes zu fokussieren. Für das Polizeirecht seien die Länder zuständig, sie müssten zuerst entscheiden, ob sie elektronische Fußfesseln einsetzen wollten. In mehreren Ländern ist das bereits der Fall.
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