Berlin – Buschmann hat am Donnerstag, 19. Oktober 2023, im rbb24 Inforadio gesagt, dass etwa Volksverhetzung und die Billigung von Straftaten wie den Morden der Hamas in Israel schon jetzt strafbar seien. „Nur: In der Realität ist ja eines entscheidend. Wenn wir bei den Demonstrationen Menschen, die sowas tun, wenn wir nicht sofort deren Identität feststellen, die Beweise sichern, dann können wir keine Anklageschrift schreiben, dann können wir es nicht zur Anklage bringen, und dann können sie nicht verurteilt werden. Deshalb ist es zentral wichtig, dass nicht auf Deeskalation oder solche Dinge gesetzt wird, sondern dass in solchen Demonstrationen, wenn Leute so etwas tun, die Leute identifiziert werden, im Zweifelsfall festgenommen werden, die Beweise gesichert werden und sie dann auch ihre Strafe bekommen.“
Buschmann sprach sich dafür aus, „das Recht auf unseren Straßen durchzusetzen“. Er nannte das Demonstrationsrecht ein wichtiges Recht, für das er als Justizminister auch stehe – aber:
„Immer dann, wenn die Grenze zum Strafrecht übertreten wird, müssen wir klarmachen, dass das nicht in Ordnung ist. … Da wird gehetzt gegen Menschen, da fliegen jetzt sogar Molotowcocktails auf Synagogen, und das zeigt, dass wir eine klare Trennlinie setzen müssen. …. Wer für Frieden demonstriert, wer sich für die Zwei-Staaten-Lösung ausspricht, wer seine Trauer zum Ausdruck bringen möchte und das friedlich tun will, der kann das tun und soll das auch tun, wenn das seinem Bedürfnis entspricht – aber was nicht geht, ist, dass man unter dem Deckmantel einer Friedensdemonstration dann anschließend gegen Juden hetzt, das geht nicht.“