Bundestag und Bundesrat billigen Kompromiss zu Verwaltungs-Digitalisierung

Bürgerinnen und Bürger sollen Dienstleistungen der Behörden künftig einfacher digital abrufen können.

Bürgerinnen und Bürger sollen Dienstleistungen der Behörden künftig einfacher digital abrufen können. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen Kompromiss zur Reform des Onlinezugangsgesetzes, der zuvor im Vermittlungsausschuss zwischen Bund und Ländern ausgehandelt worden war. Politiker der Ampel-Koalition begrüßten den Schritt.

Ab 2028 sollen Bürgerinnen und Bürger über ein digitales Bürgerkonto einen verbindlichen Zugang zu Behördendienstleistungen des Bundes bekommen – dies ist einer der Kernpunkte des Gesetzes. Einige Länder hatten zunächst Zweifel an der technischen Umsetzbarkeit in einzelnen Punkten geltend gemacht.

Das Onlinezugangsgesetz war 2017 während der großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel (CDU) in Kraft getreten und hatte das Ziel, knapp 600 Verwaltungsdienstleistungen zu digitalisieren. Als Frist waren dafür fünf Jahre bis Ende 2022 vorgegeben. Die Umsetzung kam aber nur langsam voran, das Ziel wurde klar verfehlt. Bisher können nur wenige Behördengänge digital erledigt werden.

„Für Deutschlands Verwaltungsdigitalisierung beginnt mit dem Onlinezugangsgesetz 2.0 ein neuer Abschnitt“, erklärte der digitalpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Maximilian Funke-Kaiser. Mit dem Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen bekämen „Bürgerinnen und Bürgern die Freiheit, die digitale Transformation in den Ämtern voranzutreiben“. Zudem werde einer Wirtschaftswende der Weg geebnet.

SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese begrüßte den zwischen Bund und Ländern gefundenen Kompromiss ebenfalls. Dieser sei „der Durchbruch zur Schaffung eines wirksamen Rahmens für ein digitales Deutschland“. Wiese erklärte: „Unser Staat muss mit der Zeit gehen.“ Deutschland sei viele Jahre geprägt gewesen durch Zettelwirtschaft, Briefverkehr und Behördengänge; jetzt werde die öffentliche Verwaltung endlich digital.
© AFP

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