Die Koalitionsfraktionen sowie die Abgeordneten der Union votierten für das vierte sogenannte Bürokratieentlastungsgesetz, das Wirtschaft und Verwaltung jährlich um rund 944 Millionen Euro entlasten soll. Linke und BSW stimmten dagegen, die AfD enthielt sich. Mit dem Gesetz sollen unter anderem die Aufbewahrungsfristen von Buchungsbelegen für Unternehmen verkürzt und die Meldepflicht bei Hotels für deutsche Staatsangehörige abgeschafft werden.
Außerdem sieht das Gesetz Erleichterungen für Steuerberaterinnern und Steuerberater vor. Diese können zum Beispiel künftig ohne Einwilligung der Empfänger Steuerbescheide digital bereitstellen – stattdessen ist eine Widerspruchslösung geplant. Allein dadurch könne auf den Versand von 116 Millionen Briefen verzichtet werden, hieß es. Auch beim Aktienrecht, in Personalverwaltungen und bei der Leiharbeit ergeben sich Erleichterungen für Unternehmen.
Justizminister Marco Buschmann (FDP) sprach von einer „Trendwende“ und einem „Kampf gegen die Zettelwirtschaft“. Er kündigte zugleich ein Jahresbürokratieentlastungsgesetz 2025 an, mit dem zeitnah weitere Entlastungen auf den Weg gebracht würden. Zugleich sei auch Brüssel gefragt, fuhr Buschmann fort. Gut 60 Prozent der bürokratischen Lasten in Deutschland stammten aus EU-Recht. Das müsse sich mit der neuen EU-Kommission ändern.
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