Bundestag setzt Untersuchungsausschuss zum Atomausstieg ein

Der Bundestag hat einen Untersuchungsausschuss zur Entscheidungsfindung beim Atomausstieg im April 2023 eingesetzt.

Der Bundestag hat einen Untersuchungsausschuss zur Entscheidungsfindung beim Atomausstieg im April 2023 eingesetzt. Das Plenum nahm mit Stimmen von CDU/CSU und AfD am Donnerstag ohne weitere Aussprache einen veränderten Antrag der Unionsfraktion dazu an. Die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP enthielten sich.

Die Unionsparteien wollen mit dem Untersuchungsausschuss die Entscheidungsfindung im Vorfeld der im April 2023 erfolgten Abschaltung der drei letzten deutschen Atomkraftwerke (AKWs) überprüfen lassen. Sie werfen den verantwortlichen Ministerien für Wirtschaft und Umwelt vor,  nicht sachgerecht vorgegangen zu sein und nicht alle relevanten Fakten einbezogen zu haben – was diese zurückweisen.

Eigentlich hätten die drei letzten deutschen Atomkraftwerke Ende 2022 abgeschaltet werden sollen. Als 2022 die Gaslieferungen aus Russland im Zuge des Ukraine-Konflikts zunächst gedrosselt und später gestoppt wurden, beschloss die Bundesregierung aber, die Laufzeiten der drei Kraftwerke bis Mitte April 2023 zu verlängern. Union und AfD kritisieren bis heute die dann erfolgte endgültige Abschaltung der Atommeiler.

Das Magazin „Cicero“ hatte im April berichtet, dass „Netzwerke der Grünen“ die Entscheidung über eine Laufzeitverlängerung deutscher Kernkraftwerke „manipuliert“ hätten. Hinweise von Fachleuten seien nicht zu Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) durchgedrungen.

Der Ausschuss solle „ein umfassendes und detailliertes Gesamtbild“ der Entscheidungsprozesse in der Bundesregierung zur Energieversorgung nach dem russischen Angriff auf die Ukraine vom Februar 2022 erarbeiten, heißt es im nun beschlossenen Untersuchungsauftrag. Dabei solle geklärt werden, „welche Informationen über die Energieversorgung und ihre Entwicklung sowie die nukleare Sicherheit verfügbar waren“ und warum diese gegebenenfalls von der Bundesregierung nicht einbezogen wurden.

Ziel ist es auch festzustellen, ob die von Wirtschaftsminister Habeck zugesagte „ergebnisoffene Prüfung“ so stattgefunden habe und ob Bundestag und Öffentlichkeit „umfassend, zeitnah, sachgerecht und zutreffend informiert wurden“. Zudem soll geprüft werden, ob die Aktenführung in den beteiligten Ressorts die parlamentarische Kontrolle der Entscheidungen erschwert habe.

Der Untersuchungsausschuss zum Atomausstieg ist der zweite in dieser Legislaturperiode. Seit Juli 2022 befasst sich ein Untersuchungsausschuss bereits mit der Aufarbeitung der Ereignisse im Zusammenhang mit dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan.
© AFP

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