Bundestag korrigiert Strafvorschriften gegen Kinderpornografie

Der Bundestag hat am Donnerstagabend Korrekturen an den Strafvorschriften gegen Kinderpornografie beschlossen.

Der Bundestag hat am Donnerstagabend Korrekturen an den Strafvorschriften gegen Kinderpornografie beschlossen. Damit werden 2021 wirksam gewordene Verschärfungen für bestimmte Fälle wieder zurückgenommen. Mindeststrafen werden von einem Jahr auf drei beziehungsweise sechs Monate gesenkt.

Mit dem von ihr vorgelegten Gesetzentwurf reagierte die Bundesregierung auf entsprechende Forderungen von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten. Hintergrund ist, dass mit der seit 2021 geltenden Regelung auch solche Menschen bestraft werden müssen, die sich nichts Strafwürdiges haben zuschulden kommen lassen – etwa Eltern oder Lehrerinnen und Lehrer, die strafwürdiges Material speicherten, um Taten zu melden und aufzuklären.

Mit dem neuen Gesetz soll auch die automatische Einstufung als Verbrechen rückgängig gemacht werden. Dies sei “dringend erforderlich, um auf den großen Anteil jugendlicher Täter und Täterinnen angemessen und mit der gebotenen Flexibilität eingehen zu können”, heißt es in der Gesetzesbegründung. Diese handelten häufig aus in dem Alter verbreiteter Unbedarftheit, Abenteuerlust und Neugier.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte anlässlich der Bundestags-Abstimmung, die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte bleibe “eine schwere Straftat, die mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann”. Allerdings hätten die Erfahrungen mit der Regelung von 2021 gezeigt: “Was gut gemeint war, hat zu zahlreichen Problemen in der Praxis der Strafverfolgung geführt.” Auch Buschmann verwies auf Fälle von Lehrerinnen und Lehrern, “die bei Schülern solches Material auf dem Handy entdecken und es weitergeleitet haben, um betroffene Eltern zu alarmieren”.

Auch der Deutsche Richterbund (DRB) begrüßte die Neuregelung. “Es ist höchste Zeit, dass die Ampel-Koalition die Hilferufe aus der Justiz und von Betroffenen aufgreift und die gut gemeinten, aber schlecht gemachten Strafverschärfungen gegen Kinderpornografie aus dem Jahr 2021 jetzt korrigiert”, sagte DRB-Hauptgeschäftsführer Sven Rebehn den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Diese Verschärfungen seien damals “gegen den Rat aller Experten” zustande gekommen, deren Bedenken sich seither “voll bestätigt” hätten.
© AFP

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