Der Bundestag entscheidet in seiner Sitzung am Freitag (ab 09.00 Uhr) über den Nachtragshaushalt für 2023. Damit zieht die Regierung Konsequenzen aus dem Verfassungsgerichtsurteil vom 15. November. Unter anderem werden die zunächst aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) finanzierten Energiepreisbremsen in den Kernhaushalt übernommen, ebenso die dafür erforderlichen Kredite. Hierfür muss der Bundestag eine Notlage feststellen, die eine Ausnahme von der Schuldenbremse rechtfertigt.
Weitere Themen sind Änderungen des Parteiengesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Im Parteiengesetz soll die Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung angehoben werden. Beim EEG geht es um den Ausbau der Solarenergie. Zur Abstimmung steht allerdings zunächst nur der kleinere Teil einer ursprünglich umfassenderen Vorlage. Mit einem weiteren Gesetz soll das Amt eines Polizeibeauftragten des Bundes geschaffen werden.
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