Der Bundestag hat am Freitagmorgen die Bund-Länder-Einigung über Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz gebilligt. Darüber hatte sich der Vermittlungsausschuss am Mittwochabend verständigt, ebenfalls noch am Freitag soll abschließend der Bundesrat zustimmen. Der Einigung zufolge sollen Videoverhandlungen nur möglich sein, wenn sich die Fälle dafür eignen und ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Vorsitzende Richter dem Einigungsvorschlag zufolge die Videoverhandlung sowohl gestatten als auch anordnen. Ordnet der Richter die Videoverhandlung an, „kann ein Verfahrensbeteiligter hiergegen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen“, heißt es in dem vom Ausschuss verabschiedeten Text.
Mit dem sogenannten Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik soll es einfacher werden, mündliche Verhandlungen online zu führen. Dies soll bei Zivilprozessen, aber auch vor Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichten künftig leichter möglich sein.
„Die Digitalisierung ist eine Chance für die Justiz. Sie macht sie noch stärker und effizienter“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) in Berlin. Der Parlamentsbeschluss für einen verstärkten Einsatz der Videokonferenztechnik bei Gericht leiste dazu einen Beitrag.
„Was im Alltag der Bürgerinnen und Bürger eine Selbstverständlichkeit ist, ermöglichen wir nun auch in der Justiz“, betonte Buschmann. „Wir machen Verfahren schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender.“ Terminvereinbarungen würden vereinfacht und Reisewege reduziert.
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