Der Bundestag hat die von der Ampel-Koalition geplante stärkere Erhöhung des CO2-Preises ab Januar beschlossen, der zu höheren Kosten beim Heizen und Tanken führen wird. Die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen stimmten am Freitag für das vorgelegte Haushaltsfinanzierungsgesetz. Darin wurden auch die Änderungen beim Elterngeld angenommen, wo die Einkommensgrenze für einen Anspruch gesenkt wird.
Zur Finanzierung des Haushalts 2024 hatte die Ampel-Koalition diese Woche beschlossen, den CO2-Preis zum 1. Januar stärker anzuheben. Statt von 30 auf 40 Euro wird er nun auf 45 Euro erhöht. Dies bringt dem Staat Mehreinnahmen von 1,3 Milliarden Euro pro Jahr.
Beim Anspruch auf Elterngeld sinkt die Einkommensgrenze für Paare auf 175.000 Euro, für Alleinerziehende auf 150.000 Euro. Bisher langen die Grenzwerte bei 300.000 beziehungsweise 250.000 Euro. Möglich sind nach dem Bundestagsbeschluss zwar weiter bis zu 14 Monate Elternzeit. Beide Elternteile können in den ersten zwölf Monaten aber nur noch einen Monat gemeinsam zuhause bleiben und beide Elterngeld beziehen. Ausnahmen gibt es bei Früh- und Mehrlingsgeburten.
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