Bundestag beschließt Gesetzesgrundlage zu Bezahlkarte für Geflüchtete

Nach koalitionsinternem Streit hat der Bundestag am Freitag eine Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen.

Nach langem koalitionsinternem Streit hat der Bundestag am Freitag eine Gesetzesgrundlage für eine Bezahlkarte für Geflüchtete beschlossen. Auf die Regelung hatten vor allem die Bundesländer gedrängt. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) will mit der Karte die Schleuserkriminalität zurückdrängen, zugleich erhofft sie sich eine Entlastung der Verwaltung. Scharfe Kritik kommt hingegen vom Paritäischen Gesamtverband: Dieser befürchtet die „Gängelung, Kontrolle und Diskriminierung“ Geflüchteter.

Mit der Bezahlkarte können Asylbewerber Waren und Dienstleistungen des täglichen Lebens wie Lebensmittel bezahlen. Die Möglichkeit, Bargeld abzuheben, wird aber eingeschränkt; Überweisungen ins Ausland sollen ebenfalls nicht mehr möglich sein.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Einführung der Bezahlkarte mit den Ländern im November vereinbart. Das Bundeskabinett beschloss dann Anfang März den Entwurf für eine bundesweite Regelung. Danach meldeten die Grünen aber weiteren Klärungsbedarf zu Details an. Sie verwiesen zudem darauf, dass die Bundesländer die Karte auch ohne Bundesregelung einführen könnten.

Vor allem auf Seiten der FDP sorgte dies für starke Kritik. Auch drängten die Länder auf solch eine Gesetzesgrundlage. Vergangene Woche gaben die Ampel-Fraktionen dann bekannt, eine Einigung erzielt zu haben.

Im Bundestag stimmte die überwiegende Zahl der Mitglieder der Ampel-Fraktionen, das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) und die AfD für das Gesetz, wie Parlamentspräsidentin Bärbel Bas (SPD) bekannt gab. Dagegen stimmten demnach die Unionsfraktion und die Gruppe der Linken. Das Gesetz ist jedoch zustimmungspflichtig – der Bundesrat muss also noch darüber abstimmten, bevor es in Kraft treten kann.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) verteidigte die Bezahlkarte in ihrer Rede im Bundestag: Diese sei „ein klares Ja, Menschen zu helfen, die in Deutschland Schutz suchen und Unterstützung brauchen“, sagte sie. Zugleich sei die Karte aber auch „ein klares Nein, Sozialleistungen an Schleuser und Schlepper im Ausland zu überweisen“. ,Die SPD-Politikerin erhofft sich außerdem „eine spürbare Entlastung der Behörden“. Diese müssten unter anderem kein Bargeld mehr zur Auszahlung vorhalten.

Die Union warf den Grünen indes vor, die Bezahlkarte „verschleppt“ zu haben, wie der CSU-Politiker Stephan Stracke sagte. Der Grünen-Fraktionsvize Andreas Audretsch entgegnete, dass die einheitliche Regelung nicht nötig gewesen wäre. Die Karte hätte auch ohne solch eine Regelung eingeführt werden können. Viele Städte und Landkreise hätten dies bereits getan.

Die FDP sieht in der nun geschaffenen Möglichkeit zur flächendeckenden Einführung einer Bezahlkarte „einen wesentlichen Pull-Faktor für irreguläre Einwanderung“ beseitigt. Die Länder und Kommunen hätten nun „die notwendige Rechtssicherheit, um aktiv an einer neuen Realpolitik in der Migration mitzuwirken“, erklärte Fraktionsvize Lukas Köhler. Durch die Karte würden zudem die Finanzierung illegaler Schleuserbanden erschwert und Geldströme ins Ausland reduziert.

Scharfe Kritik kommt hingegen vom Paritätischen Gesamtverband. Bei der Bezahlkarte handele es sich schlicht um „schikanöse Symbolpolitik, betonte der Hauptgeschäftsführer des Sozialverbands, Ulrich Schneider. „Tatsächlich wird die Einführung von Bezahlkarten die Ausgrenzung Geflüchteter vorantreiben und ihre Armut verstärken.“ Schneider forderte die Länder und Kommunen auf, auf die Einführung der Karte zu verzichten.

Verpflichtet dazu sind sie tatsächlich nicht: Länder und Kommunen können selbst entscheiden, ob sie die Karte einführen und wie sie die Nutzung konkret ausgestalten.
© AFP

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