Die Digitalisierung der Justiz soll weiter vorangetrieben werden. Dies sieht ein Gesetz vor, das am Freitag vom Bundestag verabschiedet wurde. Ziel ist es laut Gesetzesbegründung, durch Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter zu fördern.
Mit dem Gesetz „erleichtern wir die Kommunikationsprozesse und die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz“, erklärte dazu Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Für Bürgerinnen und Bürger werde es beispielsweise einfacher, Strafanträge digital zu stellen. „Damit erleichtern wir den Zugang zur Justiz und verbessern so auch die Verfolgung von Straftaten im Netz“, betonte Buschmann.
Vorgesehen ist auch, dass künftig an strafgerichtlichen Revisionshauptverhandlungen Beteiligte per Video teilnehmen können. Dies gilt etwa für bereits inhaftierte Angeklagte. „Darüber hinaus verbessern wir die digitale Kommunikation zwischen Mandantinnen und Mandanten, Anwältinnen und Anwälten sowie Gerichten“, führte der Minister weiter aus.
Bei der elektronischen Aktenführung setzt die Regierung in bestimmten Fällen auch auf ein hybrides System. Dies soll in allen Verfahrensordnungen für geheimhaltungsbedürftige Aktenbestandteile gelten, außerdem für Fälle, in denen die Aktenführung bereits in Papierform begonnen wurde.
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