Der Bundestag berät am Freitag über ein neues Gesetz, dass für klarere Bestimmungen zum Umgang der Fraktionen mit staatlichen Zuwendungen sorgen soll (Sitzungsbeginn 09.00 Uhr). Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes wollen die Ampel-Fraktionen gemeinsam mit CDU/CSU Unsicherheiten bei der Mittelverwendung für die Öffentlichkeitsarbeit beseitigen. Sie wollen klarstellen, dass neben der Unterrichtung der Öffentlichkeit über parlamentarische Vorgänge auch die Vermittlung allgemeiner politischer Standpunkte der Fraktionen und der Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern ein „zulässiger Zweck der Öffentlichkeitsarbeit“ ist.
Zugleich soll das Gesetz die Kontrolle der Mittelverwendung stärken. Falls Geld- und Sachleistungen durch die Fraktionen nicht zweckentsprechend verwendet werden, müssen diese rückerstattet werden. Der Entwurf geht nach der Debatte zurück zur weiteren Beratung in die Ausschüsse. Weitere Themen des Plenums sind eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes sowie die erste Lesung des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung.
© AFP