Der Bundestag berät am Freitag in erster Lesung über eine Gesetzesänderung, die Betriebsräte besser vor Benachteiligungen in ihren Betrieben schützen soll (ab 09.00 Uhr). Die Gesetzesnovelle soll das bislang schon bestehende Benachteiligungsverbot durch einen Mindestvergütungsanspruch ergänzen. So darf das Arbeitsentgelt von Betriebsräten nicht geringer bemessen werden als das Entgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung. Die Gesetzesänderung geht zurück auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom vergangenen Jahr.
Die Abgeordneten sollen außerdem über die Verlängerung der Bundeswehr-Beteiligung an der EU-Marineoperation Eunavor Irini abstimmen. Der Einsatz dient dazu, das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegen Libyen durchzusetzen. Weiteres Thema im Plenum ist ein Antrag der CDU/CSU zur Sicherung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit. Beendet wird die Sitzung am Freitag mit einer von der AfD beantragten Aktuellen Stunde zum Thema „Meinungsfreiheit an Schulen“.
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