Die Neuregelung soll insbesondere die Arbeit der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Zudem sind zusätzliche Beratungsangebote für Betroffene sowie Regelungen für die Aufarbeitung von sexueller Gewalt vorgesehen.
Ferner befasst sich der Bundestag mit dem Ausbau von Telekommunikationsnetzen. Dieser soll als „im überragenden öffentlichen Interesse“ liegend eingestuft und so vorangetrieben werden. Weitere Themen im Parlament sind die Cybersicherheit in der Bundesverwaltung sowie Anträge der Unionsfraktion zu ehrenamtlicher Arbeit und zu Reformen in der privaten Krankenversicherung.
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